Befasst man sich mit der „Rechtsvorschrift für Dienstvorschrift für Sprengelärzte“, insbesondere mit den Paragraphen zwei bis fünf dieses Gesetzes, erhält man einen groben Überblick über die umfangreichen und überaus verantwortungsvollen Aufgaben eines Sprengelarztes. Mit höchstem Pflichtbewusstsein hat Herr Dr. Armin Linser diese Aufgaben in den letzten 25 Jahren für die Gemeinden Mieming, Obsteig, Mötz und Wildermieming erfüllt. Zu jeder Tages- und Nachtzeit hat Herr Dr. Linser die Bevölkerung des Sanitätssprengels hervorragend betreut. Dafür gebührt ihm großer Dank und höchste Anerkennung. Auf eigenem Wunsch, trat Herr Dr. Armin Linser mit 30. November 2016 als Sprengelarzt in Pension. Bei einer kleinen Feier im Hotel Schwarz, bedankten sich die Bürgermeister der Sprengelgemeinden bei Herrn Dr. Armin Linser und bei seiner Frau Susi, für die vielen Jahre, die sie gewissenhaft, verantwortungsbewusst und zuverlässig in allen Belangen für die Gemeinden da waren. Diese Pensionierung hat jedoch keinen Einfluss auf seine Ordination in Barwies. Dort bleibt Herr Dr. Linser weiterhin als praktizierender Arzt im Dienst.