Der Gemeindevorstand und seine Aufgaben
Dem Gemeindevorstand obliegt, unbeschadet des § 30 Abs. 2, die Vorberatung und Antragstellung in allen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegenden Angelegenheiten, soweit hierfür nicht besondere Ausschüsse eingerichtet sind.
Der Gemeindevorstand ist in den hoheitlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Berufungsbehörde. Die Vizebürgermeisterin und die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstandes haben den Bürgermeister zu vertreten und zu unterstützen. Die Vertretung des verhinderten Bürgermeisters obliegt der Vizebürgermeisterin, bei deren Verhinderung den weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstandes in der Reihenfolge ihres Lebensalters.
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2022 wurden folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder einstimmig in den Gemeindevorstand gewählt:
Matthias Fink
Stefanie Haid
Jörg Degenhart
Josef Oberdanner
Gemeindeamt
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