Der Überprüfungsausschuss und seine Aufgaben
Laut der Tiroler Gemeindewahlordnung werden die Mitglieder und allfällige Ersatzmitglieder des Überprüfungsausschusses im Zuge der konstituierenden Sitzung vom Gemeinderat aus dem Kreis der Mitglieder des Gemeinderates gewählt.
Laut § 109 Abs. 2 TGO hat der Überprüfungsausschuss die Gebarung der Gemeinde einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmen auf ihre Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Dem Überprüfungsausschuss und seinen Mitgliedern, soweit diese einen Auftrag des Überprüfungsausschusses vorweisen, sind alle für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Mitglieder des Überprüfungsausschusses sind vom Gemeinderat abzuberufen, wenn sie ihren Aufgaben nicht hinreichend nachkommen.
Mitglieder
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2022, wurden folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder einstimmig in den Überprüfungsausschuss gewählt:
Gemeindeamt
Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da.
- Montag - Freitag 8 bis 12 Uhr
- 052 64 - 52 06
- gemeinde@wildermieming.gv.at
