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Josef Oberdanner, Obmann
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne an mich wenden. Schreiben Sie mir gerne eine E- Mail.
Laut der Tiroler Gemeindewahlordnung werden die Mitglieder und allfällige Ersatzmitglieder des Überprüfungsausschusses im Zuge der konstituierenden Sitzung vom Gemeinderat aus dem Kreis der Mitglieder des Gemeinderates gewählt.
Laut § 109 Abs. 2 TGO hat der Überprüfungsausschuss die Gebarung der Gemeinde einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmen auf ihre Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Dem Überprüfungsausschuss und seinen Mitgliedern, soweit diese einen Auftrag des Überprüfungsausschusses vorweisen, sind alle für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Mitglieder des Überprüfungsausschusses sind vom Gemeinderat abzuberufen, wenn sie ihren Aufgaben nicht hinreichend nachkommen.
Josef Oberdanner, Obmann
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In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2022, wurden folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder einstimmig in den Überprüfungsausschuss gewählt:
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