Verordnung des Landeshauptmannes
Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
Vom 17.04. bis. 6. Mai 2023
Untersuchungsausschüsse live übertragen, Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung, Asylstraftäter sofort abschieben, Verbot für Kinder-Instagram, Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung, Rettung unserer Sparbücher
Hinweis auf § 92 StVO 1960
für den Kindergarten Wildermieming mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % mit Ferien