Demokratie lebt durch jede Stimme
Durch Volksbegehren können Bürger:innen Vorschläge für Gesetze einbringen und so Gesetzgebungsverfahren einleiten. Dabei muss das Anliegen genau beschrieben werden. Konkrete Gesetzesvorschläge oder –texte müssen nicht vorgelegt werden. Zudem muss es sich um eine Angelegenheit handeln, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Derzeit sind mindestens 8401 Unterstützungserklärungen notwendig, um die Einleitung eines Volksbegehrens beantragen zu können. Für die Behandlung im Nationalrat selbst muss dieses Volksbegehren von mindestens 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben werden. Volksbegeheren sind für den Nationalrat rechtlich nicht bindend, weshalb einzeln über die Umsetzung beraten wird.
Wichtig zu wissen:
Wir haben für Sie die häufig gestellten Fragen zusammengefasst. Kontaktieren Sie uns, falls Sie weitere Fragen haben oder lesen Sie unter folgendem Link mehr dazu.
1.Wie kommt es zu einem Volksbegehren?
- Anmeldung des Volksbegehrens
- Sammlung von Unterstützungserklärungen ("Einleitungsverfahren")
- Vorlage des Einleitungsantrags
- Sammlung von Unterschriften ("Eintragungsverfahren")
- Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat
2.Wie viele Unterstützungserklärungen braucht es im Einleitungsverfahren?
Um die Einleitung eines Volksbegehrens beantragen zu können, sind derzeit mindestens 8401 Unterstützungserklärungen notwendig. Das entspricht einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung.
3.Wie viele Unterschriften braucht es im Eintragungsverfahren?
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, muss es von mindestens 100000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden.
4.Werden die Unterstützungserklärungen bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet?
Ja.
5.Sind Volksbegehren für den Nationalrat rechtlich bindend?
Nein, die Abgeordneten müssen im Einzelfall über eine Umsetzung beraten.
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